Die Hochzeit, das Klassentreffen, die wichtige Präsentation oder das Bewerbungsgespräch – Anlässe, die den Wunsch nach einem attraktiven, strahlend-weißen Lächeln in uns wecken, gibt es viele. Wo man früher seufzend den Traum vergessen musste, steht der modernen Zahnmedizin mit dem Bleaching heute eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Verfügung, die Zähne zu verschönern.
Das Wort ‚Bleaching‘ kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie ‚bleichen‘ oder ‚aufhellen‘. Dabei werden Zahnverfärbungen mit Hilfe eines konzentrierten Bleaching-Gels, das auf die Zähne aufgebracht wird und auf diesen einige Zeit verbleibt, entfernt. Das Wasserstoff-Peroxid, das in dem Bleaching-Gel enthalten ist, setzt Sauerstoff frei, welcher die Verfärbungen durch einen Oxidationsprozess auflöst. Dieses Verfahren wird seit vielen Jahren eingesetzt, zahnärztlich geprüft und beständig weiterentwickelt, sodass der Prozess schonend für die Zähne und das Zahnfleisch abläuft.
Das Bleaching kann nicht nur beim Zahnarzt, sondern auch zu Hause durchgeführt werden. Ablauf, Dauer und Ergebnis unterscheiden sich dabei leicht.
Das so genannte ‚In-Office-Bleaching’ findet in der Zahnarztpraxis statt und umfasst zumeist lediglich eine Sitzung. Beim In-Office-Bleaching deckt der Zahnarzt zunächst den empfindlichen Zahnfleischrand ab, damit kein Bleichmittel dort hingelangt. Anschließend wird das Bleaching-Gel auf die Zähne oder Zahnreihen aufgetragen, bei denen eine Aufhellung erwünscht wird. Das Gel wird zusätzlich mit einer speziellen Lampe bestrahlt, welche die Wirkung verstärkt. Nach der Sitzung ist das Ergebnis sofort sichtbar.
Beim ‚Home-Bleaching‘ führt der Patient das Bleaching nach ärztlicher Anweisung selbständig zu Hause durch. Der Zahnarzt gibt ihm eine speziell angefertigte Schiene mit, auf die das Bleaching-Gel aufgetragen wird. Diese Schiene muss, je nach individueller Situation, eine gewisse Zeit getragen werden. Das Ergebnis ist erst nach diesem Zeitraum sichtbar. Da hier die genaue zahnärztliche Kontrolle entfällt, sollte der Patient selbst gewissenhaft arbeiten.
Zahnersatz wie Füllungen, Kronen oder Brücken können beim Bleaching nicht mit aufgehellt werden und müssen danach, sofern sie im sichtbaren Bereich liegen, eventuell der neuen Zahnfarbe angepasst werden.
Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis individuell, was die für Sie optimale Art und Dauer eines Bleachings angeht.